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   VG München, 19.04.2007 - M 10 K 06.1472   

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VG München, 19.04.2007 - M 10 K 06.1472 (https://dejure.org/2007,77465)
VG München, Entscheidung vom 19.04.2007 - M 10 K 06.1472 (https://dejure.org/2007,77465)
VG München, Entscheidung vom 19. April 2007 - M 10 K 06.1472 (https://dejure.org/2007,77465)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Trier, 04.04.2018 - 9 K 9300/17

    Ausschluss eines Folgenbeseitigungsanspruchs bei Unzumutbarkeit; Erlöschen des

    Die Pflicht des Klägers, den Mischwasserkanal nebst dazugehöriger Nebenanlagen auf seinen Grundstücken rechtlich hinzunehmen, ist jedenfalls hinsichtlich der drei streitgegenständlichen Schächte auf den Grundstücken, soweit die Schachtdeckel an der Geländeoberkante verlegt sind, nicht durch § 905 Satz 2 BGB ausgeschlossen (vgl. VG München, Urteil vom 19. April 2007 - M 10 K 06.1472 -, juris - Rn. 38 f.).Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer eines Grundstücks solche Einwirkungen nicht verbieten, die in einer solchen Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat/haben kann.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Versorgungsleitungen in einer Tiefe zwischen zwei und drei Metern grundsätzlich die bauliche Nutzbarkeit eines innerstädtischen Grundstücks berühren und daher einer späteren Bebauung hinderlich sein können (vgl. BayVGH, Urteil vom 5. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 25, und Urteil vom 5. Oktober 2005 - 4 ZB 05.740 -, Rn. 10; VG München, Urteil vom 19. April 2007, a.a.O.; Rn. 36, jeweils juris).

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Interesse des Anspruchsstellers an der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, die mit der Folgenbeseitigung verbundenen Belastungen des Anspruchsgegners und der öffentlichen Hand sowie das Maß eines etwaigen Verschuldens bei der Herbeiführung der Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2004, a.a.O., esovgr; OVG RP, Urteil vom 4. April 2017, a.a.O.; VG München, Urteil vom 19. April 2007, a.a.O., Rn. 42, jeweils juris).

    Im Übrigen ist zu bedenken, dass die Unzumutbarkeit der Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht automatisch das Recht der Beklagten umfasst, auf dem Grundstück Grabungsarbeiten zur Wartung und zur Reparatur des Kanals vorzunehmen (vgl. VG München, Urteil vom 19. April 2007, a.a.O., Rn. 42).

  • LG Aachen, 18.12.2008 - 2 S 176/07

    Wasserleitung

    Da nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststeht, dass das Grundstück des Klägers nicht bebaubar ist, ist die Möglichkeit eines Wasseranschlusses für den Kläger auch nicht wirtschaftlich vorteilhaft (vgl. VG München, Urteil vom 19. April 2007 - M 10 K 06.1472, in juris dokumentiert).

    Durch die auf dem Grundstück verlaufende Wasserleitung wird die Nutzung des Grundstücks daher nicht eingeschränkt (vgl. VG München, Urteil vom 19. April 2007 - M 10 K 06.1472, in juris dokumentiert).

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